1. Teilnehmer
Teilnehmer sind einzelne natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, juristische Personen mit Sitz in Deutschland sowie Mitarbeiter der Karlchen’s Backstube GmbH. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die Karlchen’s Backstube GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme verweigern. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Mit der ersten Nutzung der Karte erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. GUTHABENKARTE
Die GUTHABENKARTE ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf in den Filialen der Karlchen’s Backstube GmbH berechtigt. Die GUTHABENKARTE wird Eigentum des Teilnehmers. Zwischen der Karlchen’s Backstube GmbH und dem Kartennutzer kommt kein Vertrag zustande; Vertragspartner ist allein der Teilnehmer. Mit Übergabe der Karte an den Teilnehmer geht das Risiko des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung auf den Teilnehmer über. Mit der Überlassung der Karte an den Kartennutzer ermächtigt der Teilnehmer den Kartennutzer, das Guthaben auf der Karte im Namen des Teilnehmers zu nutzen.
3. Guthaben und Rabatte
Die Aufladung des GUTHABENKARTE erfolgt an den Kassen der Filialen der Karlchen’s Backstube GmbH und wird nicht verzinst. Der Aufladungsbetrag beträgt höchstens 150,00 Euro. Es besteht keine Pflicht zur Aufladung. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
4. Auszahlung von Guthaben
Eine nachträgliche Barauszahlung des Kartenguthabens an den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht möglich.
5. Kartenmissbrauch / Verlust
Die Karlchen’s Backstube GmbH übernimmt keine Haftung für den Karteneinsatz durch Dritte bei Kartenmissbrauch oder Verlust. Kartenmissbrauch liegt u. a. dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Teilnehmer unachtsam mit seiner Karte und dem darauf abgebildeten QR-Code oder der Kartennummer umgeht, sodass unberechtigte Dritte diese Angaben missbrauchen könnten.
6. Beendigung / Kündigung
Der Teilnehmer als auch die Karlchen’s Backstube GmbH haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zum Ende des laufenden Monats wirksam.
Die Karlchen’s Backstube GmbH behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn
- das GUTHABENKARTE-Programm mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Teilnehmers eingestellt oder verändert wird.
- ein Kartenmissbrauch oder der begründete Verdacht eines Kartenmissbrauchs vorliegt.
Bei einer Einstellung erhält der Teilnehmer einen Monat nach Einstellung Gelegenheit, das Guthaben entsprechend Ziffer 3 einzulösen.
Der Teilnehmer / Kartennutzer hat gegenüber der Karlchen’s Backstube GmbH keinen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.
Das auf der Karte vorhandene Guthaben verfällt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach der letzten Transaktion auf der Karte weder Guthaben, Punkte oder Guthaben aufgebucht noch eingelöst wurden.